Vorhaltepauschale für Hausärztinnen und Hausärzte

Die Vorhaltepauschale für Hausärztinnen und Hausärzte wird ab 2026 neu geregelt. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf Details geeinigt, die eine Umverteilung im gesetzlichen Rahmen ermöglichen, ohne hohe Honorarverluste für einzelne Praxen zu riskieren. Ziel ist der Ausgleich zwischen Kostenneutralität und attraktiveren Anreizen, um die hausärztliche Versorgung sicherzustellen.

Grundprinzip und neue Bewertung
Die GOP 03040 bleibt als Vorhaltepauschale erhalten, sie wird weiterhin je Behandlungsfall gezahlt, sofern nicht parallel fachärztliche Leistungen beim Patienten abgerechnet werden. Die Bewertung sinkt ab 2026 auf 128 Punkte (vorher 138). Neu ist ein gestaffelter Zuschlag: 10 Punkte ab zwei erfüllten Kriterien, 30 Punkte ab acht Kriterien. Bei nur einem oder keinem Kriterium bleibt es bei 128 Punkten.

Kriterien für den Zuschlag
Zu den zehn Kriterien zählen u. a. Haus- und Pflegeheimbesuche, Schutzimpfungen, Ultraschalluntersuchungen sowie erweiterte Sprechzeiten.
Die Häufigkeit dieser Leistungen wird ins Verhältnis zu den Behandlungsfällen gesetzt. Für das Kriterium Hausbesuche müssen z. B. diese mindestens 5 % aller Behandlungsfälle ausmachen.

Praxisgröße und Impfabschlag
Die Höhe der Pauschale variiert weiter je nach Behandlungsfallzahl pro Hausarzt. Praxen mit über 1.200 Fällen je Quartal bekommen einen Zuschlag, bei weniger als 400 Fällen gibt es einen Abschlag. Neu: Praxen mit weniger als zehn Impfungen im Quartal erhalten einen Abschlag von 40 %, da Impfungen als Teil der Grundversorgung gelten. Diese Regel gilt nicht für diabetologische, HIV- oder Substitutionsschwerpunktpraxen.

Ausnahmeregelungen für Schwerpunktpraxen
Spezialisierte Praxen (diabetologisch, HIV, Substitution) erhalten den kleinen Zuschlag (10 Punkte) unabhängig von der Erfüllung der Kriterien, den großen Zuschlag (30 Punkte) aber nur bei Erfüllung von mindestens acht Kriterien. Sie sind auch vom Impfabschlag befreit.

Vergütung und Hintergrund
Die Vorhaltepauschale und die Zuschläge werden extrabudgetär vergütet, abgerechnet wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Neuregelung geht auf Vorgaben des Bundestags und Gesundheitsministeriums zurück und sichert die flächendeckende hausärztliche Versorgung ab 2026.
Quelle: KBV.de